Freie Texterin und Ihre Expertin
für Text und Redaktion mit Konzept.
AGB
Diese AGB gelten für alle der Texterin, Anna Münstermann, erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn nicht umgehend und schriftlich vor der Auftragserteilung widersprochen wird.
1. ZUSTANDEKOMMEN DES VERTRAGES
1.1 Die Texterin erstellt anhand der ihr vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen ein Angebot bzw. einen Kostenvoranschlag.
1.2 Das von der Texterin erstellte Angebot bzw. der Kostenvoranschlag ist vom Auftraggeber schriftlich zu bestätigen. Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung durch die Texterin zustande.
1.3 Alle Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und der Texterin bedürfen der Schriftform. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Leistungserbringung Änderungen oder weitere Leistungen, so sind diese schriftlich zu vereinbaren und erfolgen auf Kosten des Auftraggebers.
2. URHEBERRECHT, NUTZUNGSRECHTE UND EIGENTUMSVORBEHALT
2.1 Alle von der Texterin angefertigten Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht wird.
2.2 Die Texterin überträgt – sofern nicht schriftlich anders vereinbart - dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Dabei wird das einfache Nutzungsrecht übertragen, es sei denn, es wurde eine andere Form der Übertragung schriftlich vereinbart. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Einwilligung der Texterin. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.
2.3 Für sämtliche Entwürfe und Texte werden nur die Nutzungsrechte eingeräumt. Die Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
2.4 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Daten berechtigt ist und die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte besitzt. Sollte der Auftraggeber entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
3. VERGÜTUNG
3.1 Alle Tätigkeiten, welche die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
3.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (siehe 2.2) abgegolten.
3.3 Die Vergütung ist bei Auftragsabschluss durch Ablieferung der Arbeiten, spätestens 7 Tage nach Rechnungsdatum, fällig und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung der Texterin zehn Tage nach dem Fälligkeitsdatum in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Gerät der Auftraggeber in Verzug, so ist die Texterin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz auf den ausstehenden Betrag vom Tag des Verzugs bis zum Tag der Zahlung zu verlangen.
3.4 Vorschläge oder sonstige Mitarbeit seitens des Auftraggebers haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
3.5 Im Rahmen des erteilten Auftrags hat die Texterin Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Freigabe Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Für bereits begonnene Arbeiten behält die Texterin den Vergütungsanspruch.
3.6 Verzögert sich die Durchführung des erteilten Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
4. SONDERLEISTUNGEN
4.1 Die Texterin ist berechtigt, zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der Texterin die entsprechende Vollmacht dafür zu erteilen.
4.2 Kosten für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und die im Voraus mit dem Auftraggeber abgesprochen wurden, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
4.3 Eine nach Absprache mit dem Auftraggeber erfolgte Versendung der Arbeiten erfolgt auf Risiko und auf Kosten des Auftraggebers.
5. KORREKTUR- UND BELEGMUSTER
5.1 Vor einer Vervielfältigung der Arbeiten sind der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.
5.2 Eine Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur nach gesonderter und schriftlicher Vereinbarung.
5.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin unentgeltlich zwei einwandfreie Belegexemplare. Zum Zweck der Eigenwerbung ist die Texterin berechtigt, diese sowie alle anderen von ihr erstellen Arbeiten als Referenz zu verwenden.
6. HAFTUNG
6.1 Für entstandene Schäden haftet die Texterin nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer im Falle von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
6.2 Im Falle leichter Fahrlässigkeit haftet die Texterin nur dann, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegenüber der Texterin ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten, bei Sach- und Vermögensschäden stets auf den nach Vertragsverhältnis bei Abschluss des Vertrages als mögliche Folge vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt.
6.2 Sofern die Texterin Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Texterin. Die Texterin haftet nur für eigenes Verschulden und nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7. MÄNGEL, NACHBESSERUNG UND ABNAHME
7.1 Vor Veröffentlichung alle Arbeiten lässt die Texterin diese vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit Erteilung der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit aller Arbeiten auf den Auftraggeber über.
7.2 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeiten.
7.3 Beanstandungen sind innerhalb von sieben Tagen nach Lieferung schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Zusätzlich ist der Texterin eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Das Wahlrecht zwischen Mängelbeseitigung und Neulieferung steht hierbei der Texterin zu.
7.4 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Leistungen beträgt ein Jahr ab dem Tag der Abnahme.
7.4 Gelieferte Arbeiten sowie alle sonstige Leistungen und Tätigkeiten gelten als abgenommen, sofern der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten alle gelieferten Arbeiten und alle Leistungen 14 Tage nach Lieferung als freigegeben.
7.5 Unwesentliche Abweichungen berechtigen den Auftraggeber nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig zu neuen konzeptionellen oder inhaltlichen Überlegungen auf Seiten des Auftraggebers nach Auftragserteilung.
8. GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.
8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Hamburg, 25.08.2021